Worauf ist bei Ein- und Auszug zu achten?
Die Übergabe einer Mietwohnung, eines Miethauses oder einer Gewerbeimmobilie kann zwischen Mieter und Vermieter problematisch werden. Eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe bei Ein- und Auszug erfordert, den IST-Zustand der Wohnung fachgerecht zu protokollieren.
Mehr Sicherheit durch unser Übergabeprotokoll
Mit unseren Übergabeprotokollen zu Beginn und Ende eines Mietverhältnisses, helfen wir Ihnen, Beweisschwierigkeiten über den Zustand des Mietobjektes zu vermeiden. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit unserem qualifizierten Baugutachter überprüfen wir das Mietobjekt. Werden Mängel festgestellt, vermerkt unser Bausachverständiger diese sorgfältig im Übergabeprotokoll und dokumentiert sie zusätzlich mit Fotos.
Übergabeprotokoll beim Hauskauf oder Hausverkauf
Auch beim Hauskauf / Hausverkauf ist ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll bedeutend. Neben der Zustandsdokumentation der Immobilie vermerkt unser erfahrener Baugutachter ebenso die Ausstattungsmängel. Sollten später Streitigkeiten drohen, können Sie mit unserem unabhängigen Übergabeprotokoll Ihre Forderungen einfach durchsetzen.
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Ihre Vorteile
- Gemeinsame Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt gemeinsam mit Ihnen das Objekt. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz. - Umfangreiche Bestandsaufnahme
Unser Bausachverständiger prüft Raum für Raum, welche Schäden vorliegen - Schriftlicher Bericht mit Fotodokumentation
Der IST- Zustand des Mietobjektes wird in Form eines Übergabeprotokolls bei Ein- / Auszug festgehalten. - Günstiger Pauschalpreis
Unsere Dienstleistungen sind modular aufgebaut und können auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Im Ergebnis erhalten Sie ein Gesamtpaket, das Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und eine hohe Kostensicherheit bietet.
- Gemeinsame Objektbesichtigung
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Preis
799,00 € (inkl. 19% MwSt.)
Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung und Begehung durch einen qualifizierten Bausachverständigen sowie einem Übergabeprotokoll.Unsere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In unseren Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale enthalten.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std. 160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:
• Pläne zum Objekt (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Langen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Langen kommen bzw. sich nicht in Langen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Langen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Ortsbezeichnung „Langungon" erscheint erstmals im Jahre 834 in der Schenkungsurkunde von König Ludwig dem Deutschen an das Kloster Lorsch. Zu dessen Besitz gehörte Langen bis ins 13. Jahrhundert. Der Siedlungsplatz hatte durchaus Bedeutung, trafen sich doch hier zwei überregionale Handelswege: die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bergstraße zwischen Frankfurt und Heidelberg sowie die Ost-West-Magistrale Aschaffenburg-Mainz.
Außerdem lag Langen zentral in dem von den Karolingern begründeten und beherrschten Wildbannforst Dreieich. Auf dem heutigen Wilhelm-Leuschner-Platz wurde Wildbanngericht gehalten, später tagte von 1338 bis 1556 nahe des 1553 errichteten, noch heute sprudelnden Vierröhrenbrunnens das kaiserliche Maigericht („Maigeding“).
Postleitzahl: 63225
Einwohnerzahl Langen: 36.058
Vorwahl von Langen: 06103Bauamt Stadt Langen - Der Magistrat - Stadtplanung
Südliche Ringstraße 80 , 63225 Langen
06103 203-601
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Bauberatung
06103 203-621Rathaus Stadt Langen - Der Magistrat
Südliche Ringstraße 80 , 63225 Langen
Postfach 16 40, 63206 Langen tel: 06103 203-0