Baugutachter Langen
Katrin Ehlert
Bausachverständige und Baugutachterin
Bahnstraße 109b63225 Langen
Tel: 06103 440 98 00
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Qualifikation
- Gutachterin für die Verkehrswertermittlung von Standardimmobilien mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ISO 17024 – certcouncil.eu
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Langen steht Ihnen Frau Katrin Ehlert als Baugutachterin zur Verfügung.
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Frau Katrin Ehlert kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Langen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Langen kommen bzw. sich nicht in Langen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Langen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Ortsbezeichnung „Langungon" erscheint erstmals im Jahre 834 in der Schenkungsurkunde von König Ludwig dem Deutschen an das Kloster Lorsch. Zu dessen Besitz gehörte Langen bis ins 13. Jahrhundert. Der Siedlungsplatz hatte durchaus Bedeutung, trafen sich doch hier zwei überregionale Handelswege: die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bergstraße zwischen Frankfurt und Heidelberg sowie die Ost-West-Magistrale Aschaffenburg-Mainz.
Außerdem lag Langen zentral in dem von den Karolingern begründeten und beherrschten Wildbannforst Dreieich. Auf dem heutigen Wilhelm-Leuschner-Platz wurde Wildbanngericht gehalten, später tagte von 1338 bis 1556 nahe des 1553 errichteten, noch heute sprudelnden Vierröhrenbrunnens das kaiserliche Maigericht („Maigeding“).
Postleitzahl: 63225
Einwohnerzahl Langen: 36.058
Vorwahl von Langen: 06103
Bauamt Stadt Langen - Der Magistrat - Stadtplanung
Südliche Ringstraße 80 , 63225 Langen
06103 203-601
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Bauberatung
06103 203-621
Rathaus Stadt Langen - Der Magistrat
Südliche Ringstraße 80 , 63225 Langen
Postfach 16 40, 63206 Langen tel: 06103 203-0